Wir hatten dazu bereits berichtet. Die Stadt Erkelenz strebt ein Gewerbeflächenkonzept an, welches nun vollumfänglich von der Mehrheit des Stadtrates am 29. September 2021 verabschiedet wurde. Nach Ansicht der politischen Mehrheit sei das "alternativlos". Dazu gab es viele Störgeräusche, da zunächst die Stadtverwaltung versucht hatte, das Konzept in einer nicht öffentlichen Sitzung durchzuwinken.

Im Anschluss dazu gab es zahlreiche Diskussionen und eine öffentliche Beteiligung. Unabhängig davon hat sich die Ratsmehrheit der Stadt Erkelenz trotz zahlreicher Eingaben der Bürger*innen dennoch für das ursprüngliche Gewerbeflächenkonzept entschieden, wobei man sich durchaus fragen kann, was eine öffentliche Beteiligung bringt, wenn diese nicht bei der Entscheidung berücksichtigt wird. So gab es 79 Beteiligungen, und 6% stimmten explizit für das Gewerbeflächenkonzept. Die anderen 94% lehnten das Konzept entweder ab oder fordern eine Überarbeitung des Konzepts. 

So heißt im Beschluss

Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt bei tatsächlicher Realisierung der einzelnen Gebiete des Konzeptes im Rahmen der späteren konkreten Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne), die dann im Bereich der Bebauungspläne auch die tatsächliche Lage, Größe und Gestaltung denkbarer Gewerbeflächen unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Parameter (wie Verkehrsplanung, Grüngestaltung, Ausgleichsmaßnahmen etc.) beinhaltet. Das Gewerbeflächenkonzept Stadt Erkelenz wird als Leitlinie für die zukünftige Gewerbeansiedlung und die künftige Gewerbeflächenentwicklung als städtebauliches Konzept beschlossen.

Wir in Hetzerath und Scheidt können von dem Gewerbeflächenkonzept betroffen sein, sofern das sogenannte Gibco V flex realisiert wird. Dann wächst das Gibco in Scheidt bis an den Rand von Hetzerath. Nähere Informationen dazu sind abrufbar im Terminkalender der Stadt Erkelenz sowie unter Gewerbeflächen rund um Erkelenz und vor Hetzerath.