Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat am 10. Dezember 2021 den Planentwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln zur Anhörung und öffentlichen Auslegung beschlossen. Vielfältige Raumansprüche, aktuelle Herausforderungen und Änderungen gesetzlicher Vorgaben und Rahmenbedingungen machen die Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln erforderlich. Damit wird für den gesamten Regierungsbezirk Köln ein einheitlicher, zukunftsweisender sowie verlässlicher raumordnungsrechtlicher Rahmen für die zukünftige Entwicklung gesichert, wie es in der öffentlichen Bekanntmachung heißt.

Der neue Regionalplan soll Ausdruck einer nachhaltigen Raumentwicklung sein, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt. Das sogenannte "ökologische" Interesse aufgrund schon jetzt spürbarer Auswirkungen steht bei den Bewertungskriterien bisher nicht prioritär im Vordergrund, sondern primär das wirtschaftliche Interesse. An der Erarbeitung des neuen Regionalplanes werden sowohl die Öffentlichkeit als auch die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlage erfolgte am 07. Februar 2022, abrufbar unter diesem Link

Die Öffentlichkeit hat nun bis zum 31. August 2022 die Gelegenheit der Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans:

  • Elektronisch über das Beteiligungsportal Beteiligung.NRW
  • Elektronisch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln

Die Hetzerather Bürger und Bürgerinnen sind insbesondere von der geplanten Gewerbeansiedlung Gibco Flex nahe Scheidt sowie dem Industriegebiet GIB+ in Baal betroffen. Auch wenn es bereits anderslautende notgedrungende Beteuerungen von politisch Verantwortlichen aus den Kommunen und dem Kreis gibt, die Vorhaben aufgrund unwilliger landwirtschaftlicher Grundstückseigentümer auf Eis zu legen, so sind sie dennoch von Amts wegen weiterhin Bestandteil des Regionalplans. Solange diese Vorhaben im Regionalplan explizit enthalten sind, sind diese Flächen offiziell Bestandteil der Planung und damit aktuell. Erst wenn diese Flächen aus dem Regionalplan gestrichen werden, herrscht Gewissheit.

Von daher bleiben die unmittelbar betroffenen Einwohner aus Hetzerath, Granterath, Scheidt, Commerden, Baal sowie Doveren aufgerufen, ihre Anmerkungen oder Bedenken einzubringen sowie ihre Stellungnahmen an die Bezirksregierung Köln einzureichen. Dazu hat eine engagierte Bürgerschaft bereits einen Flyer entworfen und verteilt, damit betroffene Bürger und Bürgerinnen regional aber auch darüber hinaus im Kreis Heinsberg sensibilisiert werden. So sollen möglichst viele persönliche Stellungnahmen bei der Bezirksregierung eingereicht werden. Musterbeispiele für Stellungnahmen sind unter diesem Link abrufbar.

Denn nicht nur Hetzerath und das unmittelbare Umland wie bspw. Erkelenz-Neuhaus sind betroffen. Es gibt zahlreiche weitere Planungen im gesamten Kreis Heinsberg, die auf dieser Karte abgebildet sind. Geplant sind immer mehr Industrie- und Gewerbegebiete in besonders betroffenen Ortschaften und Dörfern. 

Nutzen Sie die Möglichkeit, ihre Stellungnahme an die Bezirksregierung zu senden. Alle eingehenden Stellungnahmen müssen von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet werden. Die Regionalplanungsbehörde bereitet Ausgleichsvorschläge vor, wie mit den Stellungnahmen planerisch umgegangen werden kann. Wenn Stellungnahmen zu wesentlichen Änderungen des Planentwurfs führen, erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung.

Jede Stellungnahme zählt nach dem Motto "Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit gehen Hand in Hand".