Hetzerath

Unser Dorf stellt sich vor

Ausgemacht ist bereits mit den Stimmen der politischen Mehrheit in den Ausschüssen bzw. dem Stadtrat von Hückelhoven die Ausweisung eines 130.000 qm großen Gewerbegebietes der Stadt Hückelhoven östlich der B 57 zwischen Granterath und Baal. Unter Grundsatzbeschluss vom 11. Mai 2021 sowie der dazugehörigen Niederschrift (TOP 7) der Stadt Hückelhoven können die entsprechenden Unterlagen eingesehen werden. Am 24. August 2021 wurde der Änderung des Flächennutzungsplanes Baal (Gewerbegebiet Krefelder Straße) mit der entsprechenden politischen Mehrheit zugestimmt. Die Niederschrift dazu (siehe TOP 11) kann hier heruntergeladen werden.

Da das Verfahren der Regionalplanung vom Land Nordrhein-Westfalen als Grundlage für die Regionalentwicklung kaum den betroffenen Bürger*innen bekannt oder kommuniziert sein dürfte sowie durchaus intransparent ist: Zusätzlich plant die Stadt Hückelhoven gemäß Planauszug ein weiteres Gewerbegebiet westlich der B 57 in Richtung Hetzerath/Marienhof entlang der Erkelenzer Stadtgrenze im Rahmen der Regionalplanung. Das geplante Gewerbegebiet in Richtung Hetzerath/Marienhof übertrifft die bekannte Planung östlich der B 57 flächenmäßig um eine Vielfaches und vernichtet weitere wertvolle landwirtschaftlich genutzte Flächen. Darüber hinaus ist eine Verlegung der B 57 um Baal geplant. Inwieweit eine Abstimmung seitens der Kommunen Hückelhoven und Erkelenz im Vorfeld erfolgt sein könnte, ist hier unbekannt. Andererseits wird aber das Zusammengehen der Kommunen von der Bezirksregierung hinsichtlich der Regionalplanung ausdrücklich "erwünscht".

Aktueller Entwurf des Regionalplans

Der aktuelle Regionalplan im Entwurf kann aus der 24. Sitzung des Regionalrates vom 13. März 2020 entnommen werden. Die Unterlagen der Sitzung können unter diesem Link eingesehen werden. Unter Tagesordnungspunkt 6 erfolgte die Beschlussfassung über das Plankonzept der Regionalplanung. Die zeichnerische Darstellung des Regionalplans für den Kreis Heinsberg ist hinterlegt im Tagesordnungspunkt 6 (Anlage 05, Blatt 01). Weitere Informationen zur Bezirksregierung Köln, der Regionalplanung sowie dem gewählten Regionalrat sind unter diesem Link abrufbar, da muß man sich Wohl oder Übel zum Durchwühlen Zeit nehmen.

Regionalplan soll bis Ende 2023 verabschiedet werden

Die Bezirksregierung Köln bereitet derzeit die Neuaufstellung des Regionalplans vor. Bis Ende 2023 soll der überarbeitete Plan rechtskräftig und voraussichtlich für die kommenden 20 Jahre bis 2043 gültig sein, d.h. auch die Planungen der Stadt Hückelhoven sind noch weiterhin beeinflussbar und im Fluss, wenn es die Bürger*innen im Sinne einer Beteiligung wollen, wie auch immer diese ganz konkrekt aussieht. Die einzelnen politischen Diskussionen im Rat der Stadt Hückelhoven und verwaltungsrechtlichen Akte sind da noch nicht abgeschlossen, wobei die Zeit durchaus drängt und die kommunalpolitische Mehrheit bekannt ist. Die nächste Sitzung des Regionalrates als ein übergeordnetes, entscheidendes politisches Gremium ist im Übrigen für den 10. Dezember 2021 terminiert.

Eigentümer übt scharfe Kritik an der Stadt Hückelhoven

Der Entwurf des Regionalplans stößt auf scharfe Kritik der betroffenen Familie Pott vom Marienhof, da knapp 30 ha ihres Ackerbodens ohne jegliche Rücksprache seitens der Stadt Hückelhoven einfach zur Disposition gestellt werden. Dabei hätte sich die Stadtverwaltung im Vorfeld erkundigen können, ob überhaupt ein Verkaufsinteresse besteht. Nach Aussage der Familie Pott ist der Verkauf aber gänzlich ausgeschlossen, sie lehnen den Regionalplan vehement ab. “Als Landwirte setzen wir auf Nachhaltigkeit und der Boden ist unsere Existenzgrundlage. Es widerspricht unserer Einstellung, Ackerland zu vernichten. Da muss sich die Verwaltung nicht wundern, wenn Verfahren in die Länge gezogen werden, wenn Flächen in die Planung kommen, bei denen seitens der Eigentümer kein Interesse an einem Verkauf besteht. Diese Planung war reine Geldverschwendung,“ so Anne und Christoph Pott.

Evtl. Rückfragen können an die Stadt Hückelhoven oder die verantwortlichen Personen des Stadtrates von Hückelhoven gerichtet werden.