Termine
Kommunalwahlen 13.09.2020
Im Bereich der Stadt Erkelenz werden gewählt:
- die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister
- der Stadtrat
- die Landrätin bzw. der Landrat
- der Kreistag
Für den Fall, dass eine Kandidatin bzw. ein Kandidat beim Hauptwahltermin - dies gilt nur für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters und für die Wahl der Landrätin bzw. des Landrates - nicht die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen kann, findet am 27. September 2020 eine Stichwahl statt.
Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Erkelenz
Das Gebiet der Stadt Erkelenz ist für die Stadtratswahl in 22 Kommunalwahlbezirke eingeteilt, die wiederum in Stimmbezirke aufgeteilt sind.
Eine Übersicht der eingeteilten Wahlbezirke finden Sie hier.
Vordrucke für das Wahlvorschlagsverfahren der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, Parteien, Wählergruppen und Einzelkandidaten/Einzelkandidatinnen können ab sofort Vordrucke zum Wahlvorschlagsverfahren anfordern:
Stadt Erkelenz / Wahlamt
Simon Häusler
Zimmer: 143
Tel. 02431 85-262
Einreichung und Zulassung der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Ratswahl sind spätestens bis zum 27. Juli 2020, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) beim Wahlleiter der Stadt Erkelenz, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz, Zimmer: 143 / 144, mit den erforderlichen Original-Unterschriften einzureichen.
Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig innerhalb der Einreichungsfrist einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, vorher noch behoben werden können.
Zulassung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss der Stadt Erkelenz
Die eingereichten Wahlvorschläge werden durch den Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung geprüft und bei Gesetzeskonformität für die Wahl zugelassen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter diesem Link.